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Wozu brauche ich einen Energieausweis?
Nach der in Österreich umzusetzenden EU-Gebäuderichtlinie
und dem daraus resultierenden Energieausweis-Vorlage-Gesetz
benötigen Sie für alle neuen Gebäude einen Energieausweis.
Ab 1.1.2009 müssen Sie den Energieausweis auch bei Verkauf
oder Vermietung von bestehenden Wohnungen, gewerblichen Objekten
oder Büros vorlegen.
Weiters stellt der Energieausweis die Basis für Förderungen
im Rahmen der thermischen Sanierung von Gebäuden dar. Die
Höhe der Förderung orientiert sich u.a. an der erzielten Verbesserung
der Energiekennzahl des Gebäudes. Diese Energiekennzahl wird
im Energieausweis abgebildet.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch
eines Objektes und bezieht sich nur auf dessen Konstruktion,
nicht jedoch auf die Nutzung.
Vergleichbar mit dem Typenschein eines Autos (Konstruktion,
Motorleistung, etc.)
beschreibt der Energieausweis u.a. die Bauweise und die Beheizung
eines Objektes unter Normbedingungen – ähnlich dem Normverbrauch
beim KFZ.
Je nach Betriebsweise (Raumtemperatur, Lüftungsgewohnheiten,
Personenanzahl, …)
kann der errechnete Wert vom tatsächlichen abweichen. Durch
die genormten Rahmenbedingungen sind diese errechneten Werte
aber untereinander vergleichbar. In den Energieausweis
fließen Informationen über die Gebäudehülle, Heizungsanlage,
Lüftung, Warmwasserbereitung und die eingesetzten Energieträger
ein. Neben diesen Detailinformationen enthält der Energieausweis
auf der ersten Seite eine auch für Laien einfach erkennbare
Klassifizierung – ähnlich der schon gebräuchlichen Klassifizierung
bei Elektrogeräten.
Außerdem enthält der Energieausweis Vorschläge für Modernisierungen
und mögliche Sanierungsmaßnahmen.
Was bringt mir der Energieausweis?
Für Sie als Immobilienunternehmen oder Eigentümer bietet
der Energieausweis folgende Vorteile:
• er gibt Auskunft über den technischen Stand eines Objektes
• er gestattet den objektiven Vergleich von Objekten hinsichtlich
Energiebedarf und
Energieeffizienz
• er sorgt damit für mehr Transparenz am Immobilienmarkt
• er enthält Vorschläge für Modernisierungen und sinnvolle
Sanierungsmaßnahmen
• er stellt einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz dar
Der Energieausweis darf nur von befugten und qualifizierten
Personen und Unternehmen (Ingenieurbüros, Ziviltechniker u.a.)
ausgestellt werden und enthält folgende Informationen:
• Allgemeine Daten über das betreffende Gebäude (Gebäudeart,
Gebäudezone, Baujahr,
Adresse)
• Klassifizierung des Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz
von A++ (bester Wert) bis G
(schlechtester Wert)
• Daten des Erstellers und Gültigkeit (max. 10 Jahre)
• Detaillierte Gebäudedaten und Klimadaten
• Detaillierte Informationen über den Wärme- Kühl- und Energiebedarf
• Ausführlicher technischer Bericht samt Anhang mit den Eingangsdaten
und Empfehlungen
für Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz
Was der Energieausweis nicht kann:
Der Energieausweis bildet einen durchschnittlichen Verbrauch
auf Basis einer Vielzahl von Parametern und unter genormten
Rahmenbedingungen ab.
Er erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch,
da dieser stark vom Nutzerverhalten abhängt (beispielsweise
erhöht sich der Heizenergiebedarf pro 1°C höhere Raumtemperatur
um ca. 5-7%, auch falsches Lüften ist oftmals Ursache für einen
deutlich höheren Energieverbrauch).
Der Energieausweis als Basis für Förderungen
Thermische Sanierung von Gebäuden - Der Sanierungsscheck
Für Gebäude- und Wohnungsinhaber, aber auch für Mieter ist
der Energieausweis im Rahmen der Beantragung von Förderungen
wichtig. Bei nachgewiesenen Mindesteinsparungen durch eine
thermische Sanierung können entsprechende Fördermittel gewährt
werden.
Das Ziel der unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen (z.B. Sanierungsscheck)
ist es, durch einen geringeren Energieverbrauch zur Reduktion
von Luftschadstoffen und CO2 und damit zur Verbesserung der
Umweltsituation beizutragen. Der zusätzliche Effekt für die
Nutzerinnen und Nutzer ist die höhere Energieeffizienz und
damit eine beträchtliche Verringerung der Heizkosten.
Je nach Bundesland sowie Nutzung der Immobilie kommen verschiedene
Fördermodelle zum Tragen und können teilweise auch mit Bundesförderungen
(derzeit z.B. mit dem Sanierungsscheck 2012) kombiniert werden.
Aber auch für Gewerbe- und Industriebetriebe können Förderungen
über die Kommunalkredit beantragt werden.
Gerne informieren wir Sie über diese Fördermöglichkeiten
und erstellen für Sie die dazu erforderlichen Unterlagen (Förderansuchen
und –anträge, technische Nachweise, etc.).
In diesem Themenbereich arbeiten wir
mit TÜV Austria Consult zusammen.
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