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Energieausweis

Thermische Sanierung

Sanierungsscheck 2012 - Förderungen

 
 

 

Wozu brauche ich einen Energieausweis?

Nach der in Österreich umzusetzenden EU-Gebäuderichtlinie und dem daraus resultierenden Energieausweis-Vorlage-Gesetz benötigen Sie für alle neuen Gebäude einen Energieausweis.
Ab 1.1.2009 müssen Sie den Energieausweis auch bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Wohnungen, gewerblichen Objekten oder Büros vorlegen.

Weiters stellt der Energieausweis die Basis für Förderungen im Rahmen der thermischen Sanierung von Gebäuden dar. Die Höhe der Förderung orientiert sich u.a. an der erzielten Verbesserung der Energiekennzahl des Gebäudes. Diese Energiekennzahl wird im Energieausweis abgebildet.


Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch eines Objektes und bezieht sich nur auf dessen Konstruktion, nicht jedoch auf die Nutzung.
Vergleichbar mit dem Typenschein eines Autos (Konstruktion, Motorleistung, etc.)
beschreibt der Energieausweis u.a. die Bauweise und die Beheizung eines Objektes unter Normbedingungen – ähnlich dem Normverbrauch beim KFZ.
Je nach Betriebsweise (Raumtemperatur, Lüftungsgewohnheiten, Personenanzahl, …)
kann der errechnete Wert vom tatsächlichen abweichen. Durch die genormten Rahmenbedingungen sind diese errechneten Werte aber untereinander vergleichbar.

In den Energieausweis fließen Informationen über die Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die eingesetzten Energieträger ein. Neben diesen Detailinformationen enthält der Energieausweis auf der ersten Seite eine auch für Laien einfach erkennbare Klassifizierung – ähnlich der schon gebräuchlichen Klassifizierung bei Elektrogeräten.

Außerdem enthält der Energieausweis Vorschläge für Modernisierungen und mögliche Sanierungsmaßnahmen.


Was bringt mir der Energieausweis?

Für Sie als Immobilienunternehmen oder Eigentümer bietet der Energieausweis folgende Vorteile:

• er gibt Auskunft über den technischen Stand eines Objektes
• er gestattet den objektiven Vergleich von Objekten hinsichtlich Energiebedarf und
   Energieeffizienz
• er sorgt damit für mehr Transparenz am Immobilienmarkt
• er enthält Vorschläge für Modernisierungen und sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
• er stellt einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz dar

Der Energieausweis darf nur von befugten und qualifizierten Personen und Unternehmen (Ingenieurbüros, Ziviltechniker u.a.) ausgestellt werden und enthält folgende Informationen:

• Allgemeine Daten über das betreffende Gebäude (Gebäudeart, Gebäudezone, Baujahr,
   Adresse)
• Klassifizierung des Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz von A++ (bester Wert) bis G
   (schlechtester Wert)
• Daten des Erstellers und Gültigkeit (max. 10 Jahre)
• Detaillierte Gebäudedaten und Klimadaten
• Detaillierte Informationen über den Wärme- Kühl- und Energiebedarf
• Ausführlicher technischer Bericht samt Anhang mit den Eingangsdaten und Empfehlungen
   für Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Was der Energieausweis nicht kann:

Der Energieausweis bildet einen durchschnittlichen Verbrauch auf Basis einer Vielzahl von Parametern und unter genormten Rahmenbedingungen ab.
Er erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Verbrauch, da dieser stark vom Nutzerverhalten abhängt (beispielsweise erhöht sich der Heizenergiebedarf pro 1°C höhere Raumtemperatur um ca. 5-7%, auch falsches Lüften ist oftmals Ursache für einen deutlich höheren Energieverbrauch).


Der Energieausweis als Basis für Förderungen
Thermische Sanierung von Gebäuden - Der
Sanierungsscheck

Für Gebäude- und Wohnungsinhaber, aber auch für Mieter ist der Energieausweis im Rahmen der Beantragung von Förderungen wichtig. Bei nachgewiesenen Mindesteinsparungen durch eine thermische Sanierung können entsprechende Fördermittel gewährt werden.
Das Ziel der unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen (z.B. Sanierungsscheck) ist es, durch einen geringeren Energieverbrauch zur Reduktion von Luftschadstoffen und CO2 und damit zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. Der zusätzliche Effekt für die Nutzerinnen und Nutzer ist die höhere Energieeffizienz und damit eine beträchtliche Verringerung der Heizkosten.

Je nach Bundesland sowie Nutzung der Immobilie kommen verschiedene Fördermodelle zum Tragen und können teilweise auch mit Bundesförderungen (derzeit z.B. mit dem Sanierungsscheck 2012) kombiniert werden.

Aber auch für Gewerbe- und Industriebetriebe können Förderungen über die Kommunalkredit beantragt werden.

Gerne informieren wir Sie über diese Fördermöglichkeiten und erstellen für Sie die dazu erforderlichen Unterlagen (Förderansuchen und –anträge, technische Nachweise, etc.).

 

In diesem Themenbereich arbeiten wir mit TÜV Austria Consult zusammen.

 


 
 

Weiterführende Links

Energieausweis-Vorlage-Gesetz im Volltext:

Die neue Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung):

 
     

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